Gebührenübersicht
Kanalisation (Ableitung von Niederschlagswässern durch öffentliche Kanäle):
Niederschlagswassergebühr | 5,10 € je 10 m² versiegelter Fläche Ermäßigungstatbestände beachten! |
Kanalisation (Ableitung von Schmutzwässern durch öffentliche Kanäle):
Schmutzwassereinleitungs-grundgebühr | 5,00 € je Monat und belegter Wohneinheit |
Schmutzwassereinleitungs-mengengebühr | 0,98 € je m³ eingeleiteten Schmutzwassers |
Zentrale Abwasserbehandlung
(Behandlung der Schmutzwässer in öffentlicher Kläranlage):
Schmutzwasser-behandlungsgrundgebühr | 5,00 € je Monat und belegter Wohneinheit |
Schmutzwasser-behandlungsmengengebühr | 1,25 € je m³ behandelten Schmutzwassers |
Fäkalien- und Schlammentsorgung (Transport und Entsorgung):
Entsorgungsgebühr | 36,50 € je m³ entsorgten Schlammes |
Die Beträge verstehen sich rein netto. Die Hinzurechnung der Mehrwertsteuer entfällt, da der Zweckverband Frohnbach als mit der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung befaßte Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Ein Abwasserbeitrag wird nicht erhoben.
Hinweise:
Hilfsmittel / Abwassergebühren selbst errechnet
Literatur / Informationsbroschüren 1 bis 5 des Verbandes
Satzungen / Informationen zu Abwasserbeseitigung und Abwassergebühren